ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
STAND DER BARRIEREFREIHEIT
Die Website ratskeller.de erfüllt zum Testzeitpunkt die Anforderungen (Zeitpunkt der Prüfung: 19.08.2025) der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Damit ist zugleich die Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach § 13 BremBGG gewährleistet.
Diese Erklärung wurde am 20.9.2020 erstellt und zuletzt am 04.7.2025 aktualisiert.
BARRIERE MELDEN
Sollten Sie auf unserer Internetseite auf Barrieren stoßen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung der Hürde an folgende Adresse:
Fügen Sie gern einen oder mehrere Screenshots bei – das erleichtert es uns, das Problem zu erkennen und abzustellen.
Zuständig für die Betreuung der Internetseite sowie ihre Barrierefreiheit ist der Bremer Ratskeller M3B GmbH.
Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie uns eine Barriere gemeldet haben, wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben und die Barriere immer noch besteht, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Gegebenenfalls können Sie bei der Schlichtungsstelle der Freien Hansestadt Bremen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.