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Barriere­freiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Wir möchten, dass Sie sich auf unserer Webseite genauso willkommen und wohl fühlen wie auf unseren Veranstaltungen und in unseren Filialen vor Ort. Darum bemühen wir uns, die Webseite barrierefrei zu erstellen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der international gültigen Norm Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) und der europäischen Norm EN 301 549. Für die Erstellung der Website ist außerdem das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) herangezogen worden.

STAND DER BARRIEREFREIHEIT

Diese Webseite ist nach den oben genannten Normen größtenteils barrierefrei.


NICHT BARRIEREFREIE INHALT

PDF-Dokumente

Ein Teil der auf unserer Website verlinkten PDF-Dokumente ist nicht barrierefrei. Dies widerspricht verschiedenen Abschnitten der WCAG. Wir thematisieren die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente bei internen wie externen Zulieferern, um zukünftig Barrierefreiheit gewährleisten zu können.

Die Einschätzung beruht auf einer von 25.06. bis 27.6.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Wir planen, die oben genannten Mängel im Rahmen eines Website-Reviews bis zum 31.05.2026 zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 20.9.2020 erstellt und zuletzt am 04.7.2025 aktualisiert.

BARRIERE MELDEN

Sollten Sie auf unserer Internetseite auf Barrieren stoßen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung der Hürde an folgende Adresse:

office@ratskeller.de

Fügen Sie gern einen oder mehrere Screenshots bei – dass erleichtert es uns, das Problem zu erkennen und abzustellen.

Zuständig für die Betreuung der Internetseite sowie ihre Barrierefreiheit ist der Bremer Ratskeller M3B GmbH.

Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie uns eine Barriere gemeldet haben, wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben und die Barriere immer noch besteht, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.

Durchsetzungsstelle
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Bremen
Teerhof 59
28199 Bremen

+49 421 361-18187
ulrike.peter@lbb.bremen.de

Schlichtungsstelle

Gegebenenfalls können Sie bei der Schlichtungsstelle der Freien Hansestadt Bremen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.